Hundehalterhaftpflicht

Keine Angst, er will nur spielen...

Nawww.agila.dech den gesetzlichen Vorgaben haften Sie für alle Schäden die dem Risiko einer Tierhaltung zugrunde liegen.In der privaten Haftpflichtversicherung ist das Halten und Hüten von Hunden nicht abgedeckt. Das Hüten von fremden Hunden ist versichert, sofern es nur um einen Gefallen handelt und daher nur gelegentlich erfolgt. Sofern eine Dauer von 4 Wochen überschritten wird besteht kein Versicherungsschutz mehr.

 

  


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Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Wer privat Hunde oder Pferde hält oder gewerblich Tiere nutzt, sollte eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu anderen Haustieren, wie Katzen und andere zahme Kleintiere, sind diese Tiere nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Folgende Kriterien sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erfüllen:

Für Hunde:

- weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich)

- Mietsachschäden an Wohnräumen: Beschädigungen der gemieteten Wohnung (zum Beispiel Türen) sollte mitversichert sein.

- privates Hüten fremder Hunde sollte eingeschlossen sein.

- Deckschäden sollten eingeschlossen sein: Ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten für zum Beispiel Abtreibung oder Aufzucht von Welpen verursachen.


Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.