Details zur Bauherrenhaftpflicht

Was tut die Bauherren Haftpflichtversicherung für Sie?

Aufgabe unserer Bauherren Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten


Details Vergleich Antrag/Anfrage Schaden Änderung
Formulare

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Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Für Renovierungen oder Umbaumaßnahmen bis 50 000 Euro besteht in der Regel Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz über eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder - bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung - über die Privathaftpflichtversicherung.

Bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Klassikdeckung sind bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro mitversichert. Durch unseren Zusatzbaustein Haus kann der Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz auch auf selbstgenutzte Zweifamilienhäuser und auf Baumaßnahmen über 100.000 Euro erhöht werden.

Bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung sind bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert.

Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.


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Was ist versichert?

versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr;
mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
versichert ist - falls besonders vereinbart - die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie (auch Selbsthilfe beim Bau);
versichert ist - falls besonders vereinbart - die gesetzliche Haftpflicht aus der Übernahme der Planung und/oder Bauleitung (nicht Bauausführung).


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Was ist nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle erfasst, gibt es nicht. In der Bauherrenhaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:
Schäden, die Sie selbst erleiden
Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
Ansprüche von bestimmten nahen Verwandten
Ansprüche wegen Abhandenkommes von Sachen
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
Strafen und Bußgelder
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrtzeuges verursacht werden (dafür benötigen Sie unsere Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung)


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Welcher Versicherungsschutz ist für mich der richtige?

Zusatzrisiko Bauarbeiten in eigener Regie
Dieses Zusatzrisiko benötigen Sie, wenn Sie Eigenleistungen erbringen (Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe beim Bau).Zusatzrisiko Planung und/oder Bauleitung in eigener Regie
Falls Sie selbst Bauplaner/Architekt und gleichzeitig Bauherr sind, können Sie mit diesem Zusatzrisiko Ihr Drittschadenrisiko als Architekt abdecken. Nicht versichert sind hierbei Schäden, die Sie als Architekt sich selbst als Bauherr zufügen.weitere Versicherungen:
Denken Sie auch an die "Kaskoversicherung" für Ihren Neubau, die Bauleistungsversicherung.

Wenn Sie Eigenleistungen erbringen und dabei auch Verwandte und Bekannte helfen, kann eine Bauhelfer-Unfallversicherung empfehlenswert sein.


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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Besucher auf Ihrem Grundstück über herumliegende Gegenstände stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann dies enorme finanzielle Folgen für Sie als Bauherren haben. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.