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Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Für Katzen, Wellensittiche, Kanarienvögel, Papageien, Meerschweinchen, Kaninchen oder privat gehaltene Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben, Hühner besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.

Wenn Sie jedoch Hunde, Pferde, Ponies, Esel oder Rinder halten, müssen Sie dieses Halterrisiko gesondert versichern. Auch für exotische Tiere, wie z. B. Schlangen, Affen, Raubkatzen, Krokodile, Echsen erfolgt Versicherungsschutz nur nach Absprache mit dem Haftpflichtversicherer.


Was bedeutet überhaupt Haftpflicht?

Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.

Für Beschädigungen an fremdem Eigentum oder bei Verletzen einer Person, haftet jeder nach dem Gesetz ( § 823 BGB ) grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und dies ohne Begrenzung. Unter Umständen ein Leben lang!

Wenn Sie Ihr Tier zu Freizeitzwecken halten, trifft Sie nicht nur eine Haftung für Verschulden sondern auch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ! Diese Haftung kann Sie auch dann treffen, wenn ein anderer (Tierhüter) das Tier ausgeführt/geritten hat.


Wer ist versichert?

  1. der Versicherungsnehmer als Halter des Tieres.
  2. jeder, der das Tier vorübergehend beaufsichtigt oder nutzt (Tierhüter) sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist.


Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


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