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Wer benötigt beruflichen Versicherungsschutz?

Auch die berufliche Tätigkeit stellt für die Mitarbeiter ein mögliches Haftungsrisiko dar. Während es hier für Angestellte und Arbeiter normalerweise keine Versicherungsmöglichkeit gibt, können Bedienstete des öffentlichen Dienstes auch dieses Haftungsrisiko abdecken.

Dieser Versicherungsschutz ist besonders für Landes- oder Bundesbedienstete interessant, da hier in der Regel kein Haftpflichtversicherungsschutz des Arbeitgebers vorliegt.


Wer und was ist versichert?

  1. Ihre hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  2. die hauptberufliche Tätigkeit Ihres Ehepartners oder mitversicherten Lebenspartners im öffentlichen Dienst
  3. die dienstliche Tätigkeit bei unmittelbarer Inanspruchnahme oder bei Regress des Arbeitgebers;
  4. Ersatzansprüche des Dienstherrn wegen eines ihm selbst aufgrund des Dienstverhältnisses durch fahrlässige und grob fahrlässige
  5. Pflichtverletzung während der Versicherungszeit unmittelbar zugefügten Vermögensschadens.
  6. Schadensfälle, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat;
  7. spezielle Risikoeinschlüsse bei Lehrern, Pfarrern, Forstbeamten, Baubeamten und Polizei-, Zoll-, Bundesgrenzschutz und Bundeswehrangehörigen, die in unseren Risikobeschreibungen detailliert aufgeführt sind.


Welchen Versicherungsumfang bieten Diensthaftpflichtversicherer?

eine Personen- und Sachschadendeckung, wie in Diensthaftpflichtversicherungen(Dienst-/Regress-/, Amtshaftpflichtversicherung) üblich mit den Versicherungssummen des Hauptrisikos 3-15 Mio. € zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungstätigkeit ab 25.000 Euro, die üblichwerweise separat abgeschlossen werden müsste. Für besondere Risikoverhältnisse ist auch eine Erhöhung dieser Versicherungssumme möglich.Die Fahrerregresshaftpflicht für Berufskraftfahrer und Fahrer von Dienst-Pkw Sachschäden des Dienstherrn bis 100.000 Euro Selbstbeiteiligungen sind der Regelfall mit vereinbart. Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn. Das Dienstschlüsselrisiko ist bereits im Versicherungsumfang meistens enthalten.


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