Berufsunfähigkeit

Ein unumgägliches Muss für jeden Erwebstätigen

Wir, als Primus Finanzdienst GmbH sagen: Ein unumgägliches Muss für jeden Erwebstätigen ist die Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft.
Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung an der Seite einer Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein hohes existenzielles Risiko. Denn wenn man selbst nicht mehr arbeiten kann, heisst dies nichts mehr selbst zu verdienen. Materielle Not ist hier sehr oft die Folge. Unser Staat hilft im Ernstfall meistens kaum - die gesetzliche Rentenversicherungsanstalt zahlt jeden ab 1961 Geborenen nur eine Minirente bei Erwerbsunfähigkeit.


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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Worauf muß ich besonders achten?

Niedrige Beiträge sichern

Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe vergleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.



Nicht zu knapp kalkulieren

Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufsunfähigkeitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

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