Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.
Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.
Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, sie zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.